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Hausordnung

Hausordnung der Oberschule "Katharina Peters"

Diese Hausordnung ergänzt die Vorschriften der Verordnung des sächsischen Staatsministeriums über Mittelschulen im Freistaat Sachsen vom 03. August 2004 zuletzt geändert am 16.Juli 2010.

Wo viele Menschen zusammen arbeiten und lernen, ist es besonders wichtig, dass man aufeinander Rücksicht nimmt. Klare Regeln und Abmachungen sollen dabei helfen, Konflikte und Schäden zu vermeiden.

Unterrichtsbeginn 

Der Unterricht beginnt 07.30 Uhr, die Aufsicht im Schulgebäude beginnt 07.25 Uhr.

Auswärtige Schüler halten sich bis zum Einlass im Speiseraum auf. Schüler, die mit einem Fahrzeug in die Schule kommen, stellen ihre Fahrzeuge an den vorgesehenen Standorten ab.

Mit dem Vorklingeln 07.25 Uhr gehen alle Schüler in ihre Unterrichtsräume. Für die Schüler, die später mit dem Unterricht beginnen, ist der Aufenthalt im Schulhaus nicht gestattet. Als Aufenthaltsort steht der Speiseraum zur Verfügung.

Pausenordnung 

  • In den beiden großen Pausen gehen alle Schüler  auf den Schulhof.
  • Die 2. große Pause ist die Mittagspause für die Essenteilnehmer. Nach dem Essen gehen auch sie zur Hofpause. Schüler, die den Imbiss nutzen, halten sich nicht im Speisesaal auf.
  • In den kleinen Pausen ist das Verlassen des Schulgebäudes nicht gestattet. Mit dem Stundenklingeln sind alle Schüler in den Klassenräumen, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann und benachbarte Klassen nicht gestört werden.
  • Die Fenster bleiben während der Pausen geschlossen bzw. gekippt und gesichert.

 Unterrichtsschluss 

  • Die Schüler räumen den Klassenraum auf, reinigen die Tafel und stellen die Stühle auf die Tische.

 Allgemeine Vorschriften

  • Den Anweisungen der Lehrer, der Sekretärin und des Hausmeisters sind Folge zu leisten.
  • Es ist selbstverständlich, die ausgeliehenen Bücher, das Mobiliar und die Klassenzimmer schonend und pfleglich zu behandeln. Unnötiger Müll und unnötige Verschmutzung müssen vom Verursacher umgehend beseitigt werden.
  • Bei mutwilligen Beschädigungen oder Verunreinigungen sind die Schüler bzw. Erziehungsberechtigten gegenüber dem Schulträger schadensersatzpflichtig.
  • Mit Beginn des Unterrichtes besteht während des gesamten Schultages ein Handy-Nutzungsverbot. Das Handy verbleibt in der Schultasche. Bei Verstoß wird das Handy eingezogen und in der Schulleitung verwahrt. Eine Abholung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten.
  • Der Konsum von Alkohol, Nikotin, Drogen und anderen Suchtmitteln ist im dem gesamten Schulgelände verboten.
  • Das Mitbringen von Messern und Waffen jeglicher Art (auch Attrappen) oder anderer gefährlicher Gegenstände ist nicht erlaubt.
  • Für Wertgegenstände, Geldbeträge und Dinge, die nicht im Unterricht benötigt werden, besteht kein Versicherungsschutz.
  • Unfälle sind sofort einem Lehrer oder im Sekretariat zu melden, entdeckte Schäden sofort einem Lehrer oder dem Hausmeister anzuzeigen.
  • Der Hausmeister verwaltet die Fundsachen.
  • Das Verlassen des Schulgebäudes in Freistunden bzw. während des Schultages ist nicht gestattet.
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Zwönitz, 28.09.2010                                     Vorsitzender der Schulkonferenz